Entrauchung

Einleitung

Maschinelle Entrauchungsanlagen

Maschinelle Rauchabzugsanlagen dienen dazu, im Brandfall in dem vom Brand betroffenen Abschnitt Rauchgase abzusaugen, um flüchtenden Personen die Selbstrettung zu ermöglichen und der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude für Lösch- und Rettungsmaßnahmen zu erleichtern.

Anlagen für die Selbstrettung sind so konzipiert, dass über einen definierten Bemessungszeitraum unterhalb der Rauchschicht eine raucharme Schicht aufrecht erhalten wird (siehe DIN 18232-5).

Schutzziele der maschinellen Entrauchung

  •  Erzeugung raucharmer Schichten über einen Bemessungszeitraum
  •  Verbesserung der Einsatzbedingungen der Feuerwehr durch kontinuierliche Rauch- und Wärmeabfuhr.
  •  Wärmeabfuhr zur Verringerung der thermischen Beanspruchung der Gebäudekonstruktion und zur Verzögerung eines Flashovers. Als Flashover bezeichnet man das schlagartige Durchzünden aller brennbaren Oberflächen in einem Raum beim Erreichen einer Temperatur von ca. 550 °C.
  •  Risiko-Verminderung in Bezug auf den „Backdraft-Effekt“ (Durchzünden von unvollständig verbrannten Gasen, z.B. Kohlenmonoxid bei einem Schwelbrand durch das plötzliche Zuführen von Sauerstoff beim Öffnen der Brandraumtür durch die Feuerwehr.) Ein „kontrolliertes“ Abbrennen des Brandgutes unter moderater Luftzufuhr kann hier das Risiko reduzieren.
  •  Das gezielte Absaugen von Rauchgasen im Brandraum bewirkt einen Unterdruck im Brandraum und verhindert eine Rauchausbreitung in die nicht vom Brand betroffenen Bereiche.
  •  Rauchabfuhr nach erfolgter Brandbekämpfung / nach Auslösung automatischer Löschanlagen

VERWENDBARKEITSNACHWEISE FÜR ENTRAUCHUNGSVENTILATOREN

Leistungserklärung und CE-Zeichen nach DIN EN 12101-3

Entrauchungsventilatoren unterliegen dem Geltungsbereich europäisch mandatierter, harmonisierter Normen und der Bauproduktenverordnung. Entrauchungsventilatoren dürfen nur in den Geschäftsverkehr gebracht werden, wenn sie von einer notifizierten Prüfstelle im Brandversuch nach DIN EN 12101-3 erfolgreich getestet wurden (Erstprüfung). Eine Zertifizierungsstelle erstellt das Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit, auf dessen Grundlage der Hersteller eine entsprechende Leistungserklärung ausstellt und das CE-Zeichen (Konformität in Bezug auf EN 12101-3) am Ventilator anbringt.

Der Hersteller hat kontinuierlich eine werkseigene Produktionskontrolle durchzuführen die durch die notifizierte Überwachungsstelle fremdüberwacht wird.

Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung

Für die Verwendung von Entrauchungsventilatoren ist darüber hinaus in Deutschland eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erforderlich, in der weitere Anforderungen, insbesondere an die Aufstellbedingungen formuliert sind. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in der diese deutsche Praxis grundsätzlich als nicht zulässig beurteilt wurde, werden die deutschen Regelungen novelliert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

ENTRAUCHUNG UND RAUCHABLEITUNG IM BAURECHT

Im Jahre 2014 wurden von der ARGEBAU neue Muster-Sonderbaurichtlinien veröffentlicht. Ziel war es, für Standardgebäude und Standard-Sonderbauten einfache Bemessungsregeln für die Rauchableitung zu entwickeln.

Das Schutzziel von Rauchableitungsanlagen in solchen Standardgebäuden ohne Abweichungen ist ausschließlich die Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Es wird davon ausgegangen, dass im Standardgebäude die Eigenrettung der Menschen in einem Gebäude alleine durch die Ausbildung der baulichen Rettungswege sichergestellt ist, die Menschen sich also ausreichend schnell selber in Sicherheit bringen können.

Voraussetzungen zur Anwendung dieser vereinfachten Anlagen ist die Einhaltung der materiellen Grenzen des Baurechts: 

  •  Rettungsweglängen ohne Abweichung
  •  Ausgangsbreiten ohne Abweichung
  •  Brandabschnittsgrößen ohne Abweichung
  •  Einhaltung von Baustoff- und Bauteilanforderungen

Wenn ein Sonderbau dagegen mit Abweichungen geplant wird (z.B. vergrößerte Brandabschnitte, oder längere Rettungswege), dann werden Kompensationsmaßnahmen notwendig. Eine solche Kompensation kann durch natürliche oder maschinelle Entrauchungsanlagen erfolgen. Diese sind dann nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 18232-2, DIN 18232-5 oder mit geeigneten Ingenieurmethoden) auszulegen. Qualifizierte Entrauchungsanlagen haben die Aufgabe, mindestens bis zum Eintreffen der Feuerwehr durch die Aufrechterhaltung raucharmer Schichten die Sicht im Aufenthaltsbereich zu verbessern, um damit den Menschen in der Brandentstehungsphase die Flucht zu ermöglichen.

Anforderung an die Rauchableitung innerhalb der Muster Industriebaurichtlinie, Muster Verkaufsstättenverordnung und Muster Versammlungsstätten Verordnung

  •  Verkaufsräume, Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit mehr als 50m² Grundfläche sowie Lagerräume und Produktionsräume mit mehr als 200m² Grundfläche müssen entraucht werden können.
  •  Diese Entrauchung kann mit natürlichen Rauabzugsgeräten, in bestimmten Fällen auch mit Öffnungen für die Rauchableitung erfolgen (erforderliche Größen abhängig von der Raumgröße und Nutzung des Raumes) oder mit maschinellen Rauchabzügen.
  •  Wenn maschinelle Anlagen verwendet werden, sind in ungesprinklerten Gebäuden temperaturbeständige Komponenten zu verwenden. (siehe nachstehende Tabelle).
  •  Die Zuluftflächen müssen im unteren Raumdrittel angeordnet werden und so bemessen sein, dass eine maximale Nachströmungsgeschwindigkeit von 3 m/s nicht überschritten wird.
Raumfläche [m²] Entrauchungs-volumenstrom [m³/h] Temperaturklasse Entrauchungsventilator Mindest-Anzahl Absaugstellen
bis 400 10.000 F600 1
401 – 800 20.000 F600 2
801 – 1200 30.000 F600 3
1201 – 1600 40.000 F300 4
1601 – 2000 45.000 F300 5
2001 – 2400 50.000 F300 6
2401 – 2800 55.000 F300 7
2801 – 3300 60.000 F300 8

Erforderliche Entrauchungsvolumenströme, Temperaturklassen, und Anzahl der Absaugstellen