Unser Fachartikel in der aktuellen Ausgabe von DER PRÜFINGENIEUR
Die Muster Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie konkretisiert Anforderungen an Druckbelüftungsanlagen und schließt diverse Grauzonen
Druckbelüftungsanlagen sind notwendig, wenn für innenliegende Sicherheitstreppenräume oder Feuerwehraufzüge die Rauchfreihaltung sicherzustellen ist. Für ihre Auslegung sind im Baurecht zwar konkrete Bemessungsansätze enthalten, aber auch einige Grauzonen, für die es in jedem individuellen Projekt der Konkretisierungen bedarf. Für Errichter, Planer und Prüfer entstanden dadurch Unsicherheiten und Haftungsrisiken zum Beispiel dadurch, dass wichtige Kriterien solcher Anlagen, wie die Anzahl gleichzeitig geöffneter Türen, nicht einheitlich definiert waren. Seit kurzem aber gibt es die Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie, mit der bestehende Auslegungslücken geschlossen worden sind.
Aber: Eine harmonisierte europäische Produktnorm mit CE-Kennzeichnung existiert weiterhin nicht. Hersteller, Planer und Prüfer bewegen sich deshalb in einem technisch und rechtlich sensiblen Umfeld, dessen Konfliktlinien und Konsequenzen für die Planungs- und Prüfungspraxis im folgenden Beitrag untersucht werden.
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